„Wir haben geliefert: Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass gut integrierte Flüchtlinge bleiben und bei uns auch arbeiten dürfen“, sagt Dr. Andre Baumann, Landtagsabgeordneter der Grünen. Die grün-schwarze Landesregierung hat mit einem Bleiberechtserlass die ihr möglichen Spielräume genutzt, um gut integrierte Flüchtlinge im Land zu halten. „Wir erfüllen damit auch eine Forderung vieler Handwerksbetriebe und Unternehmen, die Geflüchtete gut und gerne beschäftigen. Auch bei uns herrscht ein eklatanter Fachkräftemangel. Da kann es nicht länger sein, dass beste Mitarbeiter von der Werkbank abgeschoben werden und dem Unternehmen fehlen.“ Es werde außerdem ein wichtiges Signal gesendet: „Menschen, die sich anstrengen, unsere Sprache lernen, eine Arbeit finden und sich bei ein Leben aufgebaut haben, bekommen nun eine deutlich bessere Chance, in Baden-Württemberg bleiben zu können.“ Für Baumann ist entscheidend, wohin man wolle, nicht woher man komme.

In der Presseerklärung von Baumann wird Staatssekretär Florian Hassler zitiert: „Wir folgen in unserer Flüchtlingspolitik der Leitlinie von Humanität und Ordnung. Mit dem neuen Erlass nutzen wir als Land alle unsere Spielräume, damit jene Geflüchtete ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten können, die seit vielen Jahren hier leben, Deutsch sprechen und gut integriert sind, die einen Arbeitsplatz haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Das ist nicht nur ein Gebot der Humanität, sondern es ist angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels auch im ureigenen Interesse unseres Landes. Denn in vielen Branchen – von der Gastronomie, über die Pflege bis zum produzierenden Gewerbe – wird händeringend nach Arbeitskräften gesucht. Deshalb kommen wir mit unserer neuen Regelung dem Wunsch vieler Unternehmen aus dem ganzen Land nach, die gefordert hatten, dass verdiente und gut integrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher in Deutschland nur geduldet waren, eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen.“

„Das Ausländerrecht sieht vor, dass Menschen bei einer erfolgreichen und nachhaltigen Integration ein Aufenthaltsrecht erhalten, obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde“, erklärt Baumann. Das Land habe zum Erlass auch Ausführungshinweise für die Ausländerbehörden, Rechtsberater und Flüchtlinge zur Rechtsanwendung und Nutzung dieser Spielräume ausgearbeitet. „In den Anwendungshinweisen wird sowohl ausgeführt, welche Integrationsleistungen derart ins Gewicht fallen, dass sie zu einer Verkürzung des erforderlichen mehrjährigen Voraufenthaltes in Deutschland führen können, als auch wann dies nicht der Fall ist, z.B. bei erheblicher Straffälligkeit. Dann gilt es abzuschieben.“