Dr. Andre Baumann begrüßt den Beschluss und bedankt sich bei Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement
Das Land gibt die Bundeshilfen für Geflüchtete in Höhe von 130 Millionen Euro vollständig an die Kommunen weiter. Das haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände am Freitag, 23. Juni, bei einer Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission vereinbart, heißt es in einer Mitteilung des Finanzministeriums. „Es ist gut und richtig, dass wir die Gelder zu 100 Prozent an die Kommunen weitergeben“, sagt der Landtagsabgeordnete der Grünen, Dr. Andre Baumann. „Ich weiß, dass manche Gemeinden durch die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen bis an die Grenze der Belastbarkeit arbeiten. Bei allen Kommunen und vor allem den Gemeinden sowie den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis Schwetzingen-Hockenheim, die sich für die Aufnahme von Flüchtlingen einsetzen, bedanke ich mich sehr herzlich!“
Damit die kompletten Bundeshilfen für Geflüchtete schnell fließen, werde das Land erneut in Vorleistung gehen und das Geld den Kommunen zügig zur Verfügung stellen, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums weiter. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Städte, Kreise und Gemeinden leisten Herausragendes bei der Aufnahme von Geflüchteten. Sie benötigen dafür zusätzliche Unterstützung und deswegen war es für uns klar, die Bundesmittel komplett an die Kommunen weiterzugeben. Wir investieren dabei auch ganz gezielt in die Verwaltungsmodernisierung vor Ort.“
Zum jüngst getroffenen und viel kritisierten sogenannten Asylkompromiss der EU-Staaten sagt Baumann: „Es ist gut, dass sich die EU-Staaten geeinigt und ein Solidaritätsmechanismus gestartet wird. Es kann nicht sein, dass wenige Länder Flüchtlinge aufnehmen und die meisten EU-Staaten sich wegducken. Das geht nicht. Und das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Kommunen.“ Es sei sehr lobenswert, dass die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in harten Verhandlungen für Verbesserungen gesorgt habe.
Weitere Informationen:
Die 130 Millionen Euro sollen laut Mitteilung des Finanzministeriums wie folgt verteilt werden:
– 90 Millionen Euro werden Städten und Gemeinden im Hinblick auf ihre vielfältigen Aufgaben bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen pauschal zur Verfügung gestellt.
– 25 Millionen Euro erhalten Stadt- und Landkreise aufgrund der Mehrbelastungen für anerkannte Asylbewerber im Bereich der Sozialhilfe.
– Fünf Millionen Euro fließen in die Digitalisierung der Ausländerbehörden.
– Zehn Millionen Euro gehen als Pauschale an die unteren Ausländerbehörden, um sie bedarfsorientiert bei den aktuell erheblichen Herausforderungen zu entlasten.