Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger: Antragsverfahren startet in Baden-Württemberg am 8. Mai mit Online-Portal für private Haushalte
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Das hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am 25. April mitgeteilt. Dadurch sollen Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlastet werden. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg am 8. Mai.
„Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen die Hilfen möglichst unkompliziert beantragen können“, sagt Energieministerin Thekla Walker MdL in der Pressemitteilung des Umweltministeriums. Walker erklärt weiter: „Wir haben bewusst auf zusätzliche Hürden wie Elster-Zertifikate oder die Bundes-ID verzichtet und lassen auch Papieranträge zu. Online geht allerdings alles schneller. Für eine optimale IT-Lösung haben wir unsere Kräfte mit weiteren Bundesländern gebündelt. Die Kooperation soll reibungslose Verfahren und schnelle Auszahlungen zu ermöglichen.“ Der Landtagsabgeordnete der Grünen des Wahlkreises Schwetzingen, Dr. Andre Baumann, sagt: „Ich freue mich sehr, dass durch die Härtefallhilfen auch Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis schnell und unbürokratisch entlastet werden können.“
Info:
Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Unternehmen, zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften, können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen: Firmenakte anlegen – Online-Dienst Einstiegsseite – HamburgService. Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Weitere Infos und Link zum Antragsverfahren:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte