Dr. Andre Baumann freut sich über ein neues Förderprogramm des Landes für Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren in Kommunen bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – Bewerbungen ab 25. Oktober möglich
Um die Soziokultur außerhalb der Großstädte zu unterstützen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein neues Förderprogramm für Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren aufgelegt. Soziokulturelle Zentren in Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können sich vom 25. Oktober an um eine Förderung bewerben, gibt das Ministerium in einer Mitteilung bekannt. „Ich freue mich über dieses neue Förderprogramm, für das auch viele Einrichtungen in meinem Wahlkreis in Frage kommen“, sagt der Landtagsabgeordnete der Grünen Dr. Andre Baumann. „Kulturelle Angebote sind sehr wichtig. Sie bieten Gelegenheit, Kunst in verschiedenen Ausprägungen zu genießen, zu reflektieren, sich zu bilden, zu amüsieren und einander zu begegnen. Kultur macht den Mensch zum Menschen.“
Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Arne Braun erklärte in Stuttgart: „Die Soziokultur repräsentiert die ganze Breite des kulturellen Lebens und ist insbesondere im ländlichen Raum ein wichtiger Beitrag der kulturellen Grundversorgung, ja mehr noch, oft genug auch ein Treffpunkt des gesellschaftlichen Lebens, ein sogenannter ‚Dritter Raum‘ – unverzichtbar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir werden die Zentren im Jahr 2023 neben der jährlichen Förderung der Soziokultur mit einem eigenen Förderprogramm in Höhe von 50.000 Euro stärken.“
Die Förderung soll nach Angaben des Ministeriums zur Verbesserung der Infrastruktur und des technischen Standards sowie zur Professionalisierung digitaler Prozesse und zeitgemäßen Umsetzung des jeweiligen Kulturprogramms beitragen. Gefördert würden beispielsweise Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Ausstattungsgegenstände im Versammlungs- und Aufführungsraum oder in den Seminar- und Proberäumen, Büroeinrichtung, Ticketing und digitale Organisation (etwa Hard-/Software).
Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die Regierungspräsidien. Startschuss für die Einreichung der Anträge ist Mittwoch, der 25. Oktober, um 8 Uhr. Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem Antragseingang
Weitere Informationen:
Die genauen Förderbedingungen können der Ausschreibung entnommen werden. Anträge sind an das jeweilige Regierungspräsidium (RP) zu senden (im Ausschreibungstext genannt; für Einrichtungen aus dem Wahlkreis Schwetzingen ist das RP Karlsruhe zuständig): Ausschreibungen: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Was sind Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren?
„Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren leisten einen wesentlichen Beitrag für die kulturelle Grundversorgung der Bevölkerung insbesondere auch in ländlichen Gebieten. Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit sind wesentliche Elemente der soziokulturellen Einrichtungen. Diese vielfältigen, kulturpolitisch wichtigen Aufgaben werden staatlich gefördert.
Soziokulturelle Zentren haben mannigfaltige Ausprägungsformen. Zu den Grundsätzen ihrer Arbeit gehören die Durchführung eines spartenübergreifenden Programms in multifunktional genutzten Räumen, die Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten und Nationalitäten, der Anstoß sozialer, politischer und kultureller Lernprozesse durch die Entfaltung eigenschöpferischer Aktivitäten bei Zuschauern und Zuhörern sowie die Förderung kultureller und künstlerischer Initiativen. Bei aller Vielfalt der Aufgabengebiete verstehen sich Soziokulturelle Zentren immer primär als Kultureinrichtungen.“ (Auszug aus der Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren vom 5. Dezember 2017, Az: 53-7903.81/620/10, www.mwk.baden-wuerttemberg.de )