Dr. Andre Baumann setzt sich für den Erhalt der Notfallpraxis in der GRN-Klinik in Schwetzingen ein.

Dr. Baumann MdL übt harte Kritik an der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

„Die Notfallpraxis in den Räumlichkeiten der GRN-Klinik in Schwetzingen muss erhalten werden. Denn es gibt keinen erkennbaren Grund, warum die Kassenärztliche Vereinigung diese schließen müsste“, sagt Dr. Andre Baumann, Landtagsabgeordneter der Grünen für den Wahlkreis Schwetzingen, vor der geplanten Informationsveranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg am 19. Dezember in Stuttgart. „Die Notfallpraxis wird gut besucht und gebraucht; und sie ist kerngesund.“ Baumann hat in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten aus Schwetzingen und Umgebung sowie Verantwortungsträgern geführt. Baumann hat auch die Notfallpraxis in Schwetzingen besucht. „Es mag vielleicht in Baden-Württemberg die eine oder andere Notfallpraxis geben, deren Betrieb nicht einfach sicherzustellen ist. Aber für Schwetzingen trifft das nicht zu. Also: Finger weg von der Notfallpraxis Schwetzingen.“

„Rund 14.000 Patientinnen und Patienten kommen jährlich in die Notfallpraxis, die ihren Sitz in der GRN-Klinik hat“, erklärt Baumann. „Das heißt: Sie wird sehr gut besucht und gebraucht.“ Die Räumlichkeiten in der GRN-Klinik seien ideal, weil Ärzte des Bereitschaftsdienstes bei Bedarf Patienten, die ambulant oder stationär behandelt werden, sofort und direkt in die ärztlichen Hände der Ambulanz oder zur stationären Aufnahme in der Klinik übergeben können. „Die Ärzte der Notfallpraxis entlastet damit die Notfallambulanz, die sich zwei Türen weiter befindet.“ Die Notfallambulanz sei schon jetzt überlastet. Für die medizinische Versorgung und für die Effizienz sei diese Zusammenarbeit ideal.

Eines der Hauptargumente der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für Schließung von Notfallpraxen treffe für Schwetzingen nicht zu. „Es wurden und werden immer genügend Ärzte gefunden, die Dienste in der Schwetzinger Notfallpraxis übernehmen“, sagt Baumann. „Selbst nach dem Urteil des Bundessozialgerichts von 2023 konnte der Dienst immer gut sichergestellt werden.“ Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass auf Honorarbasis tätige Poolärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch als Selbstständige gelten, wenn sie in eine Notdienstorganisation eingebunden sind. Baumann lobt die niedergelassenen Ärzte, die Dienste übernehmen.

„Die Kassenärztliche Vereinigung vertritt weder die Kassenärzte, die gut und gerne die Dienste übernehmen. Sie hat anscheinend die betroffenen Ärzte nicht einmal befragt. Noch werden die Interessen der Menschen rund um Schwetzingen vertreten. Es gibt keinen Grund, warum die Notfallpraxis geschlossen werden sollte. Also lassen Sie diese am Leben“, sagt Baumann abschließend.