Dr. Andre Baumann MdL und Finanzstaatssekretärin Dr. Gisela Splett im Gespräch über die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg

„Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Kommunen. Gleichzeitig muss sie gerecht, verständlich und verfassungskonform sein“, sagte Dr. Andre Baumann. Der Wahlkreisabgeordnete hatte Finanzstaatssekretärin Dr. Gisela Splett zu einer digitalen Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen, in der sie das baden-württembergische Grundsteuermodell vorstellte und Fragen der Teilnehmenden beantwortete.

„Viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt die neue Grundsteuer, insbesondere dort, wo es im Vergleich zur bisherigen Regelung zu höheren Belastungen gekommen ist“, berichtete Splett. Hintergrund der Reform sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das alte Grundsteuergesetz wegen veralteter Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärte. Diese stammten teilweise noch aus den 1960er Jahren. „Dass sich etwas ändern musste, war unausweichlich, um die Grundsteuer gerechter und verfassungskonform auszugestalten“, betonte die Staatssekretärin. Das Gericht setzte Fristen: Bis Ende 2019 musste das neue Gesetz verabschiedet sein, spätestens ab 2025 sollte die Grundsteuer nach der Neuregelung erhoben werden.

Das Bundesgesetz eröffnet den Ländern Abweichungsmöglichkeiten. Baden-Württemberg nutzte diese und entschied sich für ein modifiziertes Bodenwertmodell. Die Grundlage der Berechnung sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Auf komplizierte Gebäudebewertungen wurde bewusst verzichtet. „Unser Ziel war ein transparentes, einfaches und möglichst unbürokratisches Modell. Gleichzeitig wollten wir Anreiz setzen, vorhandene Bauflächen besser zu nutzen“, erklärte Splett.

Die Berechnung wurde modifiziert, um die Wohnnutzung zu fördern: Überwiegt die Wohnfläche, wird ein Grundstück steuerlich begünstigt. „Wohnen wird damit gezielt privilegiert und selbstgenutztes Wohneigentum gestärkt“, so Splett. Gleichzeitig setzt das Modell Anreize für eine bessere Nutzung bestehender Bauflächen: Unbebaute, aber bebaubare Grundstücke – sogenannte Enkelgrundstücke – werden höher besteuert. „So wird Innenentwicklung gefördert und weiterer Flächenverbrauch vermieden. Verdichtung im Ort hat Vorrang vor neuer Bebauung auf der so genannten grünen Wiese“, ergänzte Baumann und hob die ökologische Wirkung der Reform hervor.

In der Diskussion wurde deutlich, dass es durch die Grundsteuerreform zu Belastungsverschiebungen gekommen ist. Während manche Eigentümerinnen und Eigentümer weniger zahlen als früher, müssen andere mehr entrichten. „Wenn ein ungerechtes System durch ein verfassungskonformes ersetzt wird, bleibt das nicht ohne Veränderungen“, erklärte Splett. Wichtig sei, dass die Kommunen im Durchschnitt aufkommensneutral bleiben und soziale Härtefälle über bestehende Billigkeitsregelungen abgefedert werden können.

Auch das Thema Einsprüche und Musterklagen spielte eine Rolle. Rund 30 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer legten Einspruch ein, meist begründet mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit und dem Blick auf mögliche Gerichtsentscheidungen. „Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr bereits zwei Musterklagen abgewiesen. Wir gehen davon aus, dass unser Modell verfassungskonform ist und Bestand haben wird“, sagte Splett mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Dr. Andre Baumann zog ein positives Fazit des Abends: „Die Diskussion zeigt, dass sich vieles geklärt hat. Die Grundsteuerreform ist kein perfektes Instrument, aber sie ist deutlich gerechter, einfacher und ökologisch sinnvoller als das alte System.“ Gleichzeitig machte er deutlich, dass Reformen Mut erfordern: „Veränderungen lösen Unsicherheit aus. Aber sie sind notwendig, wenn wir unser Gemeinwesen zukunftsfähig gestalten wollen.“