Anlässlich der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zur Krankenhausreform äußern sich die Landtagsabgeordneten Norbert Knopf und Andre Baumann von Bündnis 90/Die Grünen aus der Kurpfalz wie folgt: „Die Einigung von Bund und Ländern über Eckpunkte einer Krankenhausreform ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur dringend benötigten Reform“, erklärt Dr. Andre Baumann. „Unser Krankenhauswesen ist selbst zum Patienten geworden und die Kliniken leiden sehr stark unter einem Mangel an Fachkräften. Zudem stehen ökonomische Zwänge allzu oft in Konkurrenz zu medizinischen und pflegerischen Erfordernissen. Das gefährdet letztlich die Qualität der Versorgung“, fügt Norbert Knopf hinzu. Baumann ist Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Schwetzingen, Knopf ist der Gesundheitsexperte der Landtagsfraktion der Grünen.
Die beschlossenen Eckpunkte sind die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der nun im Sommer erarbeitet werden wird. Die Reform ist der Zukunftsplan für die Krankenhauslandschaft auch für Baden-Württemberg und könnte in dieser Form auch eine Art Lebensversicherung selbst für kleinere bedarfsgerechte Krankenhäuser darstellen. „Mir ist es sehr wichtig, dass diese Krankenhäuser eine Perspektive erhalten und künftig eine wichtige Rolle in der sektorenübergreifenden Versorgung vor Ort spielen können“, sagt Baumann, der sich insbesondere für das GRN-Krankenhaus in Schwetzingen einsetzt. Zentrales Element der Reform ist eine neue Form der Finanzierung, bei der Krankenhäuser unabhängig von einzelnen Fällen für die übernommenen Versorgungsaufgaben bezahlt werden.
Aus dieser so genannten Vorhaltefinanzierung wird künftig ein großer Teil der Krankenhauseinnahmen bestehen. „Das hilft insbesondere kleinen Häusern im ländlichen Raum, die durch das bisherige Finanzierungssystem immer weiter zu einer Steigerung der Zahl an Patientinnen und Patienten gezwungen wurden. Durch das Element der Vorhaltefinanzierung entlasten wir die Häuser von diesem ökonomischen Druck und geben ihnen eine Zukunftsperspektive und den Bürgerinnen und Bürgern Versorgungssicherheit“, erklärt der Gesundheitsexperte Norbert Knopf.
„Wir haben hohes Interesse, dass die Qualität der Versorgung gestärkt wird. Uns geht es um die Menschen! Wichtige Schlüssel sind dabei gemeinsame bundesweite Standards und Transparenz bei den Qualitätsvorgaben. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort behandelt werden“, sagt Baumann. Dabei helfen auch die künftigen Leistungsgruppen, zu denen jeweils konkrete Strukturanforderungen hinterlegt sind. Nur Krankenhäuser, die diese Anforderungen erfüllen, können die jeweiligen Leistungen erbringen. „Das nützt beispielsweise Patientinnen und Patienten mit einem Schlaganfall, die künftig höhere Überlebenschancen haben, wenn sie in Krankenhäusern mit einer Stroke Unit versorgt werden“, fügt Knopf hinzu. Insgesamt kann die Reform dazu beitragen, dass in den Kliniken wieder die Patientinnen und Patienten samt Personal im Mittelpunkt stehen.
Gleichzeitig macht Norbert Knopf klar: „Wir werden den Ländern etliche Ausnahmeregelungen an die Hand geben, damit sie flexibel anhand der konkreten Situation vor Ort entscheiden können. Ohnehin bleibt die Kompetenz für die Krankenhausplanung wie bisher allein bei den Ländern.“