„Tierschutzvereine erfüllen eine sehr wichtige Aufgabe. Darum haben wir im grün-schwarzen Koalitionsvertrag vereinbart, den Tierschutz im Land zu stärken“, sagt Dr. Andre Baumann, Landtagsabgeordneter der Grünen. Baumann begrüßt, dass nun das Land die Förderung der Tierheime erweitert hat. Zukünftig werden nicht nur Bau- und Sanierungsmaßnahmen gefördert, sondern auch Materialien und Vorhaben, um freilebende Katzen zu kastrieren. „Die Kastration freilebender Katzen ist wichtig, um deren Population einzudämmen. Damit sollen nicht nur die Tiere selbst geschützt werden, deren Nachkommen oft krank geboren werden, sondern auch die heimische Vogelwelt.“ Die Neuentwicklung der Tierheimförderung hat Minister Peter Hauk vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Donnerstag (16. März) vorgestellt.

„Zum Schutz freilebender Katzen sollen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich Projekte mit modellhaftem Charakter der Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse gefördert werden. Dabei werden über die reine Förderung von Katzenkastrationsaktionen hinaus ganzheitliche Konzepte gefördert, die der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung freilebender Katzen in einer Region dienen und sich durch eine beispielhafte Umsetzung des Ziels, Schmerzen, Leiden und Schäden dieser Tiere zu verhindern, auszeichnen. Eine wichtige Rolle können dabei neben Maßnahmen an freilebenden Katzen insbesondere epidemiologische Erhebungen, Organisation und Koordination, sowie Aufklärungsarbeit und letztlich die Evaluation von Maßnahmen einnehmen“, hat Hauk in seiner Pressemitteilung mitgeteilt.

Baumann, der Mitglied des Tierschutzvereins Schwetzingen ist, weiß um die wichtige Arbeit der Tierschutzvereine und die oft angespannte finanzielle Situation der Tierheime und Auffangstationen. „Die neue Förderrichtlinie kann die Arbeit der Tierschützerinnen und Tierschützer unterstützen.“

Hintergrundinformationen des zuständigen Ministeriums:

Das Land fördert im Rahmen der Tierheimförderung folgende Maßnahmen:

  • Bau neuer Tierheime oder Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Tieren mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
  • Neu: Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Heimtierplätzen in Tierheimen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro.
  • Neu: Vorhaben zur Kastration freilebender Katzen mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung. Dabei wird für die Kastration eines weiblichen Tieres ein Zuschuss von 80 Euro, für die eines männlichen Tieres 40 Euro, bis maximal 10.000 Euro je Vorhaben gewährt.
  • Neu: In den Jahren 2023 und 2024 werden Projekte mit modellhaftem Charakter der Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung freilebender Katzen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 45.000 Euro je Projekt gefördert.